Bitte streng bleiben, liebes BAG: keine Erleichterung der Beschlussfassung des Betriebsrats!

Ladungsmängel führen immer wieder zur Unwirksamkeit von Beschlüssen. Jetzt will der Erste Senat des BAG vom Siebten Senat, dass dieser seine bisherige strenge Rechtsprechung, die neben der rechtzeitigen Einladung auch die Mitteilung der Tagesordnung zwingend verlangt, lockert (BAG, Pressemitteilung). So erleichternd dies aus Betriebsratssicht vielleicht zunächst erscheinen mag, so geeignet wäre es, der missbräuchlichen kreativen Ladungsgestaltung die Tür zu öffnen und den Zwist unter den Betriebsratsmitgliedern zu schüren.    Weiterlesen

LAG Niedersachsen: Mehr Geld dank Betriebsrat

Betriebsräte werden immer wieder mit dem Wunsch ihrer KollegInnen konfrontiert, sie mögen doch bitte für mehr Geld für jeden einzelnen sorgen. Groß ist dann oft die Enttäuschung, wenn alle lernen müssen, dass der Betriebsrat zwar im Sinne der Lohngerechtigkeit nach §87 (1) Nr.10, 11 BetrVG über die Verteilung mitbestimmt, nicht jedoch über die Größe des Gesamttopfes. Die Menge des zu verteilenden Geldes kann vom Betriebsrat nicht gegen den Willen des Arbeitgebers erhöht werden, dies wäre nur auf tariflicher Ebene erreichbar. Jetzt hat das LAG Niedersachsen in einer Entscheidung (30.04.2013, 1 TaBV 142/12) festgestellt, dass sich für den Arbeitgeber zumindest für bereits ergangene Sonderzahlungen eine Nachschusspflicht ergeben kann, wenn die Sonderzahlungen bisher ohne Beteiligung des Betriebsrates zustande gekommen sind.   Weiterlesen

BAG zur Urlaubsabgeltung: Vorsicht bei gerichtlichen Vergleichen und Aufhebungsvereinbarungen

Wird ein Arbeitsverhältnis beendet und kann der Arbeitnehmer seinen restlichen Urlaubsanspruch nicht mehr realisieren, so entsteht nach §7 (4) BUrlG ein Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs in Geld. Auf diesen Anspruch kann der Arbeitnehmer lt. einer Entscheidung des BAG (14. 05. 2013, 9 AZR 844/11, Pressemitteilung) wirksam verzichten. Dies sollte ab sofort bei der Formulierung von gerichtlichen Vergleichen und Aufhebungsvereinbarungen berücksichtigt werden.  Weiterlesen

Prozesskostenhilfe: „Gleichheit vor dem Gesetz“ gibts bald nicht mehr für alle Bürger

Wie überall bleiben auch in der Arbeitswelt Recht und Ordnung manchmal auf der Strecke; je härter die Zeiten, desto öfter. Doch wer als Arbeitnehmer zu seinem Recht kommen will, braucht nicht nur Nerven, sondern auch Geld, denn in der ersten Instanz vor deutschen Arbeitsgerichten zahlt jede Seite ihre Kosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Hier kommen nun zwei Faktoren unglücklich zusammen: in den untersten Einkommensgruppen häufen sich leider auch die arbeitsrechtlichen Probleme. Da hilft dann bisher die Prozesskostenhilfe (PKH), wenn auch einkommensschwache Arbeitnehmer den Rechtsweg beschreiten wollen und oft auch müssen. Doch die PKH droht nach dem Willen der Koalition (unter Federführung des FDP-geführten Justizministeriums) zu einer exklusiven Veranstaltung zu werden.

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