LAG Niedersachsen: Mehr Geld dank Betriebsrat

Betriebsräte werden immer wieder mit dem Wunsch ihrer KollegInnen konfrontiert, sie mögen doch bitte für mehr Geld für jeden einzelnen sorgen. Groß ist dann oft die Enttäuschung, wenn alle lernen müssen, dass der Betriebsrat zwar im Sinne der Lohngerechtigkeit nach §87 (1) Nr.10, 11 BetrVG über die Verteilung mitbestimmt, nicht jedoch über die Größe des Gesamttopfes. Die Menge des zu verteilenden Geldes kann vom Betriebsrat nicht gegen den Willen des Arbeitgebers erhöht werden, dies wäre nur auf tariflicher Ebene erreichbar. Jetzt hat das LAG Niedersachsen in einer Entscheidung (30.04.2013, 1 TaBV 142/12) festgestellt, dass sich für den Arbeitgeber zumindest für bereits ergangene Sonderzahlungen eine Nachschusspflicht ergeben kann, wenn die Sonderzahlungen bisher ohne Beteiligung des Betriebsrates zustande gekommen sind.   Weiterlesen