Reform der Teilzeit: Überfällig, Frau Nahles, aber leider zu kurz gesprungen

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist ein merkwürdiges Gesetzesungetüm, welches nicht nur wegen der Möglichkeit, Befristungen mit Sachgrund bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag aneinander zu reihen, bei Arbeitnehmern einen schlechten Ruf hat. Der Versuch des Gesetzgebers, diese arbeitgeber-freundliche Regelung im selben Gesetz durch Rechtsansprüche auf Flexibilisierung der Arbeitszeit für Arbeitnehmer auszugleichen, ist gründlich in die Hose gegangen. Dies will nun die Bundesarbeitsministerin korrigieren, wenn auch nur halbherzig.

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