Kleinbetriebe: Leiharbeitnehmer zählen beim Kündigungsschutz unter bestimmten Umständen mit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Januar 2013 – 2 AZR 140/12 –
Vorinstanz: LAG Nürnberg, Urteil vom 27. Juli 2011 – 4 Sa 713/10 – 

Pressemitteilung des BAG:

Nach § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG gilt das Kündigungsschutzgesetz* für nach dem 31. Dezember 2003 eingestellte Arbeitnehmer nur in Betrieben, in denen in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Bei der Berechnung der Betriebsgröße sind auch im Betrieb beschäftigte Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen, wenn ihr Einsatz auf einem „in der Regel“ vorhandenen Personalbedarf beruht. Dies gebietet eine an Sinn und Zweck orientierte Auslegung der gesetzlichen Bestimmung.  Weiterlesen

Achtung Haftungsfallen!

Mitglieder des Betriebsrates haften unter Umständen persönlich für erteilte Aufträge

von Fachanwalt für Arbeitsrecht Philipp Ukert

Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich nicht vornehmlich mit Fragen des Arbeits- oder Betriebsverfassungsrechtes. Nun musste er aber zu der Frage Stellung nehmen, ob der Betriebsrat als Gremium und dessen einzelne Mitglieder persönlich auf die Zahlung für Leistungen haften, die sie in Auftrag gegeben haben (BGH, Urteil v. 25.10.2012 – III ZR 266/11).   Weiterlesen