Bundesregierung will Tarifautonomie stärken und schwächt damit die Tarifpluralität

Als das Bundesarbeitsgericht im Jahre 2010 seinen langjährigen Grundsatz „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ aufgab, ging ein Aufschrei des Entsetzens durch Arbeitgeberverbände, Parteien und auch Gewerkschaften (1, 2). Gerade die großen Gewerkschaften bzw. deren Verbände fürchteten den Angriff durch kleine Spartengewerkschaften. Und alle zusammen gruselten sich vor einer zersplitterten Tariflandschaft und der Vorstellung, dass irgendwo immer irgendeiner streikt. So kam es bisher nicht (3) und damit dies auch sicher nicht eintreten kann, haben Großgewerkschaften und Arbeitgeberverbände in seltener Einmütigkeit zunächst die gesetzliche Verankerung des Grundsatzes der Tarifeinheit gefordert, jetzt aber viel schlauer die Bundesregierung dazu gebracht, unter dem Deckmantel der „Stärkung der Tarifautonomie“ (Gesetzentwurf) auch gleich einen wirksamen Schlag gegen unerwünschte Kleingewerkschaften zu landen. Weiterlesen