Rest-Urlaub: Nicht leichtfertig auf Arbeitgeber-Kulanz setzen!

Die Urlaubszeit ist fast vorüber, ein Großteil des zustehenden Erholungsurlaubes wird wohl in diesem Sommer verbraucht worden sein. Aber was passiert eigentlich mit den restlichen Tagen, die bis Ende des Kalenderjahres nicht genommen wurden? Viele Arbeitnehmer sind sich sicher, dass sie noch bis zum 31.3. des kommenden Jahres Zeit haben, die restlichen Tage zu nehmen. Doch diese Annahme gilt nur unter bestimmten Bedingungen, die nur von wenigen Arbeitnehmern erfüllt werden.   Weiterlesen