Rest-Urlaub: Nicht leichtfertig auf Arbeitgeber-Kulanz setzen!

Die Urlaubszeit ist fast vorüber, ein Großteil des zustehenden Erholungsurlaubes wird wohl in diesem Sommer verbraucht worden sein. Aber was passiert eigentlich mit den restlichen Tagen, die bis Ende des Kalenderjahres nicht genommen wurden? Viele Arbeitnehmer sind sich sicher, dass sie noch bis zum 31.3. des kommenden Jahres Zeit haben, die restlichen Tage zu nehmen. Doch diese Annahme gilt nur unter bestimmten Bedingungen, die nur von wenigen Arbeitnehmern erfüllt werden.   Weiterlesen

BAG zum Urlaubsanspruch: unbezahlt mindert bezahlt eben nicht!

Das einzelvertraglich vereinbarte Ruhen des Arbeitsverhältnisses durch unbezahlten (Sonder-)Urlaub verringert nicht Entstehen und Umfang des gesetzlichen Mindesturlaubs. Diese gute Nachricht kurz vor Beginn der Urlaubssaison ließ das Bundesarbeitsgericht verlauten (Pressemitteilung).  Weiterlesen

BAG zur Urlaubsabgeltung: Vorsicht bei gerichtlichen Vergleichen und Aufhebungsvereinbarungen

Wird ein Arbeitsverhältnis beendet und kann der Arbeitnehmer seinen restlichen Urlaubsanspruch nicht mehr realisieren, so entsteht nach §7 (4) BUrlG ein Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs in Geld. Auf diesen Anspruch kann der Arbeitnehmer lt. einer Entscheidung des BAG (14. 05. 2013, 9 AZR 844/11, Pressemitteilung) wirksam verzichten. Dies sollte ab sofort bei der Formulierung von gerichtlichen Vergleichen und Aufhebungsvereinbarungen berücksichtigt werden.  Weiterlesen

Abgeltung des Urlaubs bei Ausscheiden: Wichtige Differenzierung zwischen gesetzlichem und anderweitigem Anspruch!

von Fachanwalt für Arbeitsrecht Philipp Ukert

und Mediator und Coach Sebastian Schoberansky

 

Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, kann nicht immer der noch bestehende Urlaub genommen werden. Bekommt der Arbeitnehmer im Jahr mehr Urlaub, als das Gesetz vorsieht, ist der Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Zahl der abzugeltenden Urlaubstage programmiert, wenn der Arbeitgeber oder die Tarifpartner nicht schlau gewesen sind.  Weiterlesen

BAG zum Sonderkündigungsschutz für BR-Ersatzmitglieder: Der zweite Blick liefert nur noch wenig Anlass zur Euphorie.

Eigentlich hätte dieser Artikel auch „Mehr Klarheit, mehr Arbeit, mehr Aufpassen.“ heißen können. Denn die erste Freude über mehr Klarheit verführt schnell dazu, die Implikationen und Stolperfallen der BAG-Entscheidung zu übersehen. Und daran ist das BAG nicht ganz unschuldig.

Darum geht es: Die Ersatzmitglieder genießen denselben Sonderkündigungsschutz (§15 (1) S.1 KSchG) wie die regulären Mitglieder des Betriebsrats nur dann, wenn sie während einer zeitweiligen Verhinderung eines regulären Mitgliedes in den Betriebsrat aufrücken. Doch in der Praxis herrscht vielfach Verwirrung darüber, wann denn dieser Schutz tatsächlich beginnt.  Weiterlesen