Abgeltung des Urlaubs bei Ausscheiden: Wichtige Differenzierung zwischen gesetzlichem und anderweitigem Anspruch!

von Fachanwalt für Arbeitsrecht Philipp Ukert

und Mediator und Coach Sebastian Schoberansky

 

Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, kann nicht immer der noch bestehende Urlaub genommen werden. Bekommt der Arbeitnehmer im Jahr mehr Urlaub, als das Gesetz vorsieht, ist der Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Zahl der abzugeltenden Urlaubstage programmiert, wenn der Arbeitgeber oder die Tarifpartner nicht schlau gewesen sind.  Weiterlesen