In der unsicheren Zone der privaten Nutzung von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz behelfen sich die Beteiligten häufig mit der Faustformel, dass der Arbeitgeber, wenn er die private Nutzung erlaubt oder duldet, zum „Diensteanbieter“ wird und damit an das Fernmeldegeheimnis des §88 TKG gebunden ist. Weiterlesen
Private E-Mails am Arbeitsplatz: der feine Unterschied zwischen Account und E-Mail
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