Arbeitsbefreiung: Das Betriebsratsmitglied im Spannungsfeld zwischen Betriebsratstätigkeit und Tätigkeit am Arbeitsplatz

von Mediator und Coach Sebastian Schoberansky

Gesetze können so schön einfach sein: Die Betriebsratsmitglieder haben nach §37 (2) BetrVG Anspruch auf Arbeitsbefreiung für erforderliche Betriebsratstätigkeiten. Doch in der Praxis klafft häufig ein tiefer Graben zwischen dem Anspruch und seiner Realisierung im betrieblichen Alltag. Die dadurch entstehenden Konflikte führen zu einer massiven Belastung bei vielen BRM, zu deren Verringerung wir hier mit einigen Lösungsvorschlägen in einer kleinen Artikel-Serie beitragen wollen.  Weiterlesen