Teilzeit: Wer mehr arbeiten will, braucht mehr Transparenz

von Mediator und Coach Sebastian Schoberansky

Mit Hilfe des Teilzeit- und Befristungsgesetzes können Arbeitsverträge besser an den tatsächlichen Arbeitskraftbedarf angepasst werden. Doch nicht immer ist der angebotene Stundenumfang für den Arbeitnehmer ausreichend, der Wunsch nach einer Aufstockung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit entsteht. Um den Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Stellenbesetzung nach §9 TzBfG überhaupt realisieren zu können, hat das LAG München (11.04.2013, 2 Sa 1036/12) jetzt den Umfang der Informationspflicht über zu besetzende Stellen nach §7 TzBfG konkretisiert.   Weiterlesen

Arbeitszeiterfassung: Wenn Freiheit zur Stolperfalle wird.

Mit der von der modernen Arbeitswelt geforderten Flexibilität verändern sich nicht nur traditionelle Arbeitszeitmodelle, sondern damit einhergehend auch die Methoden der Arbeitszeiterfassung. Gerade in jung-dynamischen Dienstleistungsbranchen scheint die gute alte Stechuhr einen massiven Widerspruch zu Image und Arbeitskultur darzustellen, so dass hier die Bandbreite von der formlosen Selbstaufschreibung bis zum gänzlichen Verzicht auf eine Erfassung reicht. Blöd nur, wenn eines Tages Streit über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit entsteht, denn schließlich hat der Arbeitgeber bei aller Freiheit einen Anspruch auf korrekte Erfüllung des Arbeitsvertrages. Dies beinhaltet auch das korrekte Erfassen der eigenen Arbeitszeit in der Selbstaufschreibung. Doch da lauert eine böse Falle für die Arbeitnehmer, wie ein Urteil des LAG Mainz (15.11.2012, 10 Sa 270/12) zeigt.  Weiterlesen

Internet & E-Mail am Arbeitsplatz, Teil II

Lesen Sie in unserer Fortsetzung über Abmahnungen und unsinnige Eskalationen beim Umgang mit Internetnutzung am Arbeitsplatz. Teil I finden Sie hier.

 

Abmahnung wegen unzulässiger Nutzung

Ein Urteil des LAG Rheinland-Pfalz (17.08.2012, 9 Sa 85/12) zeigt noch einmal die Brisanz des Urteils im Fall „Emmely“ (wir berichteten) in Bezug auf den Umgang mit älteren Abmahnungen auf. Im vom LAG zu entscheidenden Fall stützte der Arbeitgeber seine außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung auf einen aktuellen Arbeitszeitverstoß (hierzu wurde zeitnah bereits zweimal abgemahnt) sowie auf die private Nutzung des Internets mit pornografischen Inhalten (hierzu erfolgte acht Jahre zuvor eine Abmahnung und vor drei Jahren eine erneute vollständige Untersagung der privaten Nutzung durch Aushang). Das LAG störte sich bei seiner abschlägigen Entscheidung jedoch nicht am Vorbringen der weit zurückliegenden privaten Internetnutzung ohne aktuellen Wiederholungsfall, sondern monierte den Umstand, dass dem Betriebsrat dieser Kündigungsgrund in der Anhörung nach §102 BetrVG vor allem nur pauschal und wie auch beim Arbeitszeitverstoß nur pauschal angegeben wurde.   Weiterlesen

Internet & Co am Arbeitsplatz: Weiterhin Unfallgefahr durch schlechte Sichtverhältnisse

von Rechtsanwalt Jan Michel Luckow

und Mediator Sebastian Schoberansky

 

Der weitverbreiteten Unsicherheit über das „Ob“, „Wann“, „Wieviel“ und auch „Wie“ bei der Nutzung von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz haben viele Betriebspartner durch dezidierte Betriebsvereinbarungen und andere Regelungen beizukommen versucht. Dass sich trotz rigoroser Regeln dennoch eine überraschende Rechtsprechung ergeben kann, zeigt ein Blick auf die ergangenen Entscheidungen der vergangenen Monate. Unter Umständen kann sich daraus sogar Anpassungsbedarf ergeben.

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Betreuungsgeld-Farce: Wo bleibt die Unterstützung für die Betriebe?

Unser Staat hat sich dazu entschieden, Kinderkriegen und -großziehen nicht den Eltern allein zu überlassen. Das könnte er selbstverständlich tun, will er aber nicht. Und seine Bürger wollen mittlerweile wohl auch nicht mehr auf seine Unterstützungen verzichten. Doch der derzeitige politische Streit um das Betreuungsgeld wird in einer Weise geführt, die naheliegende Lösungen für die Lebenswirklichkeit der Eltern fast vollständig ausblendet.  Weiterlesen