Arbeitszeiterfassung: Wenn Freiheit zur Stolperfalle wird.

Mit der von der modernen Arbeitswelt geforderten Flexibilität verändern sich nicht nur traditionelle Arbeitszeitmodelle, sondern damit einhergehend auch die Methoden der Arbeitszeiterfassung. Gerade in jung-dynamischen Dienstleistungsbranchen scheint die gute alte Stechuhr einen massiven Widerspruch zu Image und Arbeitskultur darzustellen, so dass hier die Bandbreite von der formlosen Selbstaufschreibung bis zum gänzlichen Verzicht auf eine Erfassung reicht. Blöd nur, wenn eines Tages Streit über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit entsteht, denn schließlich hat der Arbeitgeber bei aller Freiheit einen Anspruch auf korrekte Erfüllung des Arbeitsvertrages. Dies beinhaltet auch das korrekte Erfassen der eigenen Arbeitszeit in der Selbstaufschreibung. Doch da lauert eine böse Falle für die Arbeitnehmer, wie ein Urteil des LAG Mainz (15.11.2012, 10 Sa 270/12) zeigt.  Weiterlesen

BAG: Verrechnung von Minusstunden nicht ohne weiteres möglich

Der Umgang mit Minus- und Überstunden ist in vielen Betrieben Anlass zu Streitigkeiten. Nun hat das BAG wenigstens in einem Teilbereich des Themenkomplexes „Arbeitszeitkonto“ Klarheit für die Beteiligten geschaffen (BAG, 21.03.2012, 5 AZR 676/11). Demnach ist es nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Minusstunden mit einem Arbeitszeitguthaben zu verrechnen.  Weiterlesen

Arbeitszeitbetrug von Arbeitnehmern zu eigenen Lasten

Der Discounter Lidl glänzte in der Vergangenheit immer mal wieder durch Negativschlagzeilen. Die Skandale um die Behandlung der Mitarbeiter brachten so große Imageschäden, dass der Konzern Besserung geloben musste.   Weiterlesen