Bitte streng bleiben, liebes BAG: keine Erleichterung der Beschlussfassung des Betriebsrats!

Ladungsmängel führen immer wieder zur Unwirksamkeit von Beschlüssen. Jetzt will der Erste Senat des BAG vom Siebten Senat, dass dieser seine bisherige strenge Rechtsprechung, die neben der rechtzeitigen Einladung auch die Mitteilung der Tagesordnung zwingend verlangt, lockert (BAG, Pressemitteilung). So erleichternd dies aus Betriebsratssicht vielleicht zunächst erscheinen mag, so geeignet wäre es, der missbräuchlichen kreativen Ladungsgestaltung die Tür zu öffnen und den Zwist unter den Betriebsratsmitgliedern zu schüren.    Weiterlesen