BAG öffnet die Tür für strategische Tagesordnungsplanung

Im Betriebsrat soll nach dem Willen des Gesetzgebers möglichst ein Querschnitt aller Beschäftigten repräsentiert sein. Dies führt zwangsläufig zu einer systembedingten Uneinigkeit und zu Konflikten. Um sachfremden Tricksereien erst gar keinen Vorschub zu leisten, bestanden bis vor Kurzem recht strenge Regeln zu Einladungen und Tagesordnungen von Betriebsratssitzungen. Diese hat nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) sehr weit aufgeweicht (15.04.2014, 1 ABR 2/13 (B); 22.01.2014, 7 AS 6/13; 09.07.2013, 1 ABR 2/13 (A)).   Weiterlesen

Bitte streng bleiben, liebes BAG: keine Erleichterung der Beschlussfassung des Betriebsrats!

Ladungsmängel führen immer wieder zur Unwirksamkeit von Beschlüssen. Jetzt will der Erste Senat des BAG vom Siebten Senat, dass dieser seine bisherige strenge Rechtsprechung, die neben der rechtzeitigen Einladung auch die Mitteilung der Tagesordnung zwingend verlangt, lockert (BAG, Pressemitteilung). So erleichternd dies aus Betriebsratssicht vielleicht zunächst erscheinen mag, so geeignet wäre es, der missbräuchlichen kreativen Ladungsgestaltung die Tür zu öffnen und den Zwist unter den Betriebsratsmitgliedern zu schüren.    Weiterlesen