BAG öffnet die Tür für strategische Tagesordnungsplanung

Im Betriebsrat soll nach dem Willen des Gesetzgebers möglichst ein Querschnitt aller Beschäftigten repräsentiert sein. Dies führt zwangsläufig zu einer systembedingten Uneinigkeit und zu Konflikten. Um sachfremden Tricksereien erst gar keinen Vorschub zu leisten, bestanden bis vor Kurzem recht strenge Regeln zu Einladungen und Tagesordnungen von Betriebsratssitzungen. Diese hat nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) sehr weit aufgeweicht (15.04.2014, 1 ABR 2/13 (B); 22.01.2014, 7 AS 6/13; 09.07.2013, 1 ABR 2/13 (A)).   Weiterlesen