Abmeldung zur BR-Tätigkeit: Alles einfacher mit Vereinbarung

Betriebsratsmitglieder sind zur Erledigung ihrer gesetzlichen Aufgaben von der Erbringung ihrer Arbeitsleistung freizustellen. Betriebsräte lernen dies als einfache Formel: Betriebsratsarbeit geht vor! In der Praxis haben aber viele Mitglieder z.T. erhebliche Schwierigkeiten, diesen Anspruch zu realisieren und ihren Arbeitsplatz für erforderliche BR-Tätigkeit zu verlassen: Zur eigenen Unsicherheit gesellt sich der Druck durch Vorgesetzte und Kollegen. Soll die Abmeldung beim eigenen Vorgesetzten erfolgen, sind Konflikte an der Tagesordnung. Hier kann eine frühzeitig angestrebte Vereinbarung für Klarheit und Entlastung auf allen Seiten sorgen.  Weiterlesen