Abmeldung zur BR-Tätigkeit: Alles einfacher mit Vereinbarung

Betriebsratsmitglieder sind zur Erledigung ihrer gesetzlichen Aufgaben von der Erbringung ihrer Arbeitsleistung freizustellen. Betriebsräte lernen dies als einfache Formel: Betriebsratsarbeit geht vor! In der Praxis haben aber viele Mitglieder z.T. erhebliche Schwierigkeiten, diesen Anspruch zu realisieren und ihren Arbeitsplatz für erforderliche BR-Tätigkeit zu verlassen: Zur eigenen Unsicherheit gesellt sich der Druck durch Vorgesetzte und Kollegen. Soll die Abmeldung beim eigenen Vorgesetzten erfolgen, sind Konflikte an der Tagesordnung. Hier kann eine frühzeitig angestrebte Vereinbarung für Klarheit und Entlastung auf allen Seiten sorgen.  Weiterlesen

Arbeitsbefreiung: Das Betriebsratsmitglied im Spannungsfeld zwischen Betriebsratstätigkeit und Tätigkeit am Arbeitsplatz – Teil 3

von Mediator und Coach Sebastian Schoberansky

In unserer Reihe zur Arbeitsbefreiung nach §37 (2) BetrVG haben wir im ersten Teil die Konfliktlinie BRM – Arbeitgeber analysiert und geeignete Lösungsvorschläge aufgezeigt. Im zweiten Teil haben wir die Konfliktlinie BRM – Kollegen betrachtet, die von den BRM als nicht weniger belastend empfunden wird. Aus aktuellem Anlass führen wir nun unsere Serie mit der Konfliktlinie BRM – Gremium fort.   Weiterlesen

Drum prüfe, wer sich anwaltlich bindet.

von Mediator und Coach Sebastian Schoberansky

Es hat sich mittlerweile herumgesprochen, dass Anwälte ebenfalls Menschen sind und deswegen auch so etwas wie Gefühle haben. Nichtsdestotrotz scheint das Ausmaß des Einflusses ihrer Gefühle auf die Ausübung des jeweiligen Mandates unterschätzt zu werden. Zumindest von einigen Vertretern dieser Berufsgruppe. Doch der Reihe nach:   Weiterlesen

Halbzeit für den Betriebsrat: Standortbestimmung 2012

von Mediator und Coach Sebastian Schoberansky

Zur Hälfte der Amtszeit nach den turnusmäßigen Wahlen zum Betriebsrat ist es für die weitere Arbeit in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode von großem Nutzen, einen Rückblick auf die Arbeit der vergangenen Zeit zu werfen, um eine Standortbestimmung vorzunehmen. Gut, wenn sich der Betriebsrat am Anfang seiner Amtszeit die Mühe gemacht hat, eine Bestandsaufnahme zu machen, seine Ziele und sein Selbstverständnis zu definieren sowie einen langfristigen Arbeitsplan zu erstellen. Denn wenn er sich in einer grundlegenden Debatte gemeinsam eine Basis geschaffen hat, wird die Bewertung der Ergebnisse der Bilanz nicht so weit auseinandergehen, als wenn alle Mitglieder ohne ein gemeinsames Bild vor sich hin gewurschtelt haben.   Weiterlesen