Naiver Anwalt? Überstunden im Wert von 30.000 Euro verschenkt.

von Fachanwalt für Arbeitsrecht Philipp Ukert

In der Arbeitswelt ist es selbstverständlich, dass jedenfalls ab und an über die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit hinaus gearbeitet wird. Häufig ist im Arbeitsvertrag resp. Tarifvertrag geregelt, ob und wie diese Überstunden vergütet werden. Doch manchmal finden sich in Arbeitsverträgen Bestimmungen, wonach Überstunden ganz oder zum Teil mit der vereinbarten Brutto-Vergütung bereits abgegolten seien.   Weiterlesen

BAG: Verrechnung von Minusstunden nicht ohne weiteres möglich

Der Umgang mit Minus- und Überstunden ist in vielen Betrieben Anlass zu Streitigkeiten. Nun hat das BAG wenigstens in einem Teilbereich des Themenkomplexes „Arbeitszeitkonto“ Klarheit für die Beteiligten geschaffen (BAG, 21.03.2012, 5 AZR 676/11). Demnach ist es nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Minusstunden mit einem Arbeitszeitguthaben zu verrechnen.  Weiterlesen