Naiver Anwalt? Überstunden im Wert von 30.000 Euro verschenkt.

von Fachanwalt für Arbeitsrecht Philipp Ukert

In der Arbeitswelt ist es selbstverständlich, dass jedenfalls ab und an über die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit hinaus gearbeitet wird. Häufig ist im Arbeitsvertrag resp. Tarifvertrag geregelt, ob und wie diese Überstunden vergütet werden. Doch manchmal finden sich in Arbeitsverträgen Bestimmungen, wonach Überstunden ganz oder zum Teil mit der vereinbarten Brutto-Vergütung bereits abgegolten seien.   Weiterlesen