Teilzeit: Wer mehr arbeiten will, braucht mehr Transparenz

von Mediator und Coach Sebastian Schoberansky

Mit Hilfe des Teilzeit- und Befristungsgesetzes können Arbeitsverträge besser an den tatsächlichen Arbeitskraftbedarf angepasst werden. Doch nicht immer ist der angebotene Stundenumfang für den Arbeitnehmer ausreichend, der Wunsch nach einer Aufstockung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit entsteht. Um den Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Stellenbesetzung nach §9 TzBfG überhaupt realisieren zu können, hat das LAG München (11.04.2013, 2 Sa 1036/12) jetzt den Umfang der Informationspflicht über zu besetzende Stellen nach §7 TzBfG konkretisiert.   Weiterlesen