Internet & E-Mail am Arbeitsplatz, Teil II

Lesen Sie in unserer Fortsetzung über Abmahnungen und unsinnige Eskalationen beim Umgang mit Internetnutzung am Arbeitsplatz. Teil I finden Sie hier.

 

Abmahnung wegen unzulässiger Nutzung

Ein Urteil des LAG Rheinland-Pfalz (17.08.2012, 9 Sa 85/12) zeigt noch einmal die Brisanz des Urteils im Fall „Emmely“ (wir berichteten) in Bezug auf den Umgang mit älteren Abmahnungen auf. Im vom LAG zu entscheidenden Fall stützte der Arbeitgeber seine außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung auf einen aktuellen Arbeitszeitverstoß (hierzu wurde zeitnah bereits zweimal abgemahnt) sowie auf die private Nutzung des Internets mit pornografischen Inhalten (hierzu erfolgte acht Jahre zuvor eine Abmahnung und vor drei Jahren eine erneute vollständige Untersagung der privaten Nutzung durch Aushang). Das LAG störte sich bei seiner abschlägigen Entscheidung jedoch nicht am Vorbringen der weit zurückliegenden privaten Internetnutzung ohne aktuellen Wiederholungsfall, sondern monierte den Umstand, dass dem Betriebsrat dieser Kündigungsgrund in der Anhörung nach §102 BetrVG vor allem nur pauschal und wie auch beim Arbeitszeitverstoß nur pauschal angegeben wurde.   Weiterlesen

Internet & Co am Arbeitsplatz: Weiterhin Unfallgefahr durch schlechte Sichtverhältnisse

von Rechtsanwalt Jan Michel Luckow

und Mediator Sebastian Schoberansky

 

Der weitverbreiteten Unsicherheit über das „Ob“, „Wann“, „Wieviel“ und auch „Wie“ bei der Nutzung von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz haben viele Betriebspartner durch dezidierte Betriebsvereinbarungen und andere Regelungen beizukommen versucht. Dass sich trotz rigoroser Regeln dennoch eine überraschende Rechtsprechung ergeben kann, zeigt ein Blick auf die ergangenen Entscheidungen der vergangenen Monate. Unter Umständen kann sich daraus sogar Anpassungsbedarf ergeben.

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WEB 2.0 im Betrieb: Wenn Facebook & Co. zur Stolperfalle für Arbeitnehmer werden

Was haben doch alle den Kopf über jene unvorsichtigen Naivlinge geschüttelt, die über Twitter, Facebook usw. für alle lesbar mitgeteilt haben, dass sie nun für lange Zeit im Urlaub seien, hurra! Mindestens ebenso erfreut zeigten sich nämlich moderne Einbrecher, konnten sie doch anhand der häufig verwendeten Klarnamen die Adresse herausfinden und ohne nervigen Zeitdruck die Wohnung ausräumen. Die Internetseite „PleaseRobMe.com“ machte auf spektakuläre Weise darauf aufmerksam, welche dramatischen Auswirkungen unbedachte Mitteilungen im Netz haben können, indem sie Meldungen über Abwesenheiten aus Twitter & Co. herausfilterte und bequem zusammenfasste. Weiterlesen