Die Urlaubszeit ist fast vorüber, ein Großteil des zustehenden Erholungsurlaubes wird wohl in diesem Sommer verbraucht worden sein. Aber was passiert eigentlich mit den restlichen Tagen, die bis Ende des Kalenderjahres nicht genommen wurden? Viele Arbeitnehmer sind sich sicher, dass sie noch bis zum 31.3. des kommenden Jahres Zeit haben, die restlichen Tage zu nehmen. Doch diese Annahme gilt nur unter bestimmten Bedingungen, die nur von wenigen Arbeitnehmern erfüllt werden. Weiterlesen
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BAG zum Urlaubsanspruch: unbezahlt mindert bezahlt eben nicht!
Das einzelvertraglich vereinbarte Ruhen des Arbeitsverhältnisses durch unbezahlten (Sonder-)Urlaub verringert nicht Entstehen und Umfang des gesetzlichen Mindesturlaubs. Diese gute Nachricht kurz vor Beginn der Urlaubssaison ließ das Bundesarbeitsgericht verlauten (Pressemitteilung). Weiterlesen
BAG zur Urlaubsabgeltung: Vorsicht bei gerichtlichen Vergleichen und Aufhebungsvereinbarungen
Wird ein Arbeitsverhältnis beendet und kann der Arbeitnehmer seinen restlichen Urlaubsanspruch nicht mehr realisieren, so entsteht nach §7 (4) BUrlG ein Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs in Geld. Auf diesen Anspruch kann der Arbeitnehmer lt. einer Entscheidung des BAG (14. 05. 2013, 9 AZR 844/11, Pressemitteilung) wirksam verzichten. Dies sollte ab sofort bei der Formulierung von gerichtlichen Vergleichen und Aufhebungsvereinbarungen berücksichtigt werden. Weiterlesen
Abgeltung des Urlaubs bei Ausscheiden: Wichtige Differenzierung zwischen gesetzlichem und anderweitigem Anspruch!
von Fachanwalt für Arbeitsrecht Philipp Ukert
und Mediator und Coach Sebastian Schoberansky
Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, kann nicht immer der noch bestehende Urlaub genommen werden. Bekommt der Arbeitnehmer im Jahr mehr Urlaub, als das Gesetz vorsieht, ist der Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Zahl der abzugeltenden Urlaubstage programmiert, wenn der Arbeitgeber oder die Tarifpartner nicht schlau gewesen sind. Weiterlesen
Resturlaub: Langzeitkranke müssen wieder bangen
Manche Menschen trifft das Schicksahl besonders hart. Dies trifft sicher auf all jene zu, die aufgrund schwerer Krankheit monatelang, wenn nicht gar jahrelang nicht zur Arbeit gehen können. In einem solchen Fall leiden dann nicht nur die Kranken, sondern auch meist der Arbeitgeber und die Kollegen. Weiterlesen