BAG zum Urlaubsanspruch: unbezahlt mindert bezahlt eben nicht!

Das einzelvertraglich vereinbarte Ruhen des Arbeitsverhältnisses durch unbezahlten (Sonder-)Urlaub verringert nicht Entstehen und Umfang des gesetzlichen Mindesturlaubs. Diese gute Nachricht kurz vor Beginn der Urlaubssaison ließ das Bundesarbeitsgericht verlauten (Pressemitteilung).  Weiterlesen