BAG zur Urlaubsabgeltung: Vorsicht bei gerichtlichen Vergleichen und Aufhebungsvereinbarungen

Wird ein Arbeitsverhältnis beendet und kann der Arbeitnehmer seinen restlichen Urlaubsanspruch nicht mehr realisieren, so entsteht nach §7 (4) BUrlG ein Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs in Geld. Auf diesen Anspruch kann der Arbeitnehmer lt. einer Entscheidung des BAG (14. 05. 2013, 9 AZR 844/11, Pressemitteilung) wirksam verzichten. Dies sollte ab sofort bei der Formulierung von gerichtlichen Vergleichen und Aufhebungsvereinbarungen berücksichtigt werden.  Weiterlesen