Prozesskostenhilfe: „Gleichheit vor dem Gesetz“ gibts bald nicht mehr für alle Bürger

Wie überall bleiben auch in der Arbeitswelt Recht und Ordnung manchmal auf der Strecke; je härter die Zeiten, desto öfter. Doch wer als Arbeitnehmer zu seinem Recht kommen will, braucht nicht nur Nerven, sondern auch Geld, denn in der ersten Instanz vor deutschen Arbeitsgerichten zahlt jede Seite ihre Kosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Hier kommen nun zwei Faktoren unglücklich zusammen: in den untersten Einkommensgruppen häufen sich leider auch die arbeitsrechtlichen Probleme. Da hilft dann bisher die Prozesskostenhilfe (PKH), wenn auch einkommensschwache Arbeitnehmer den Rechtsweg beschreiten wollen und oft auch müssen. Doch die PKH droht nach dem Willen der Koalition (unter Federführung des FDP-geführten Justizministeriums) zu einer exklusiven Veranstaltung zu werden.

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