Arbeitszeiterfassung: Wenn Freiheit zur Stolperfalle wird.

Mit der von der modernen Arbeitswelt geforderten Flexibilität verändern sich nicht nur traditionelle Arbeitszeitmodelle, sondern damit einhergehend auch die Methoden der Arbeitszeiterfassung. Gerade in jung-dynamischen Dienstleistungsbranchen scheint die gute alte Stechuhr einen massiven Widerspruch zu Image und Arbeitskultur darzustellen, so dass hier die Bandbreite von der formlosen Selbstaufschreibung bis zum gänzlichen Verzicht auf eine Erfassung reicht. Blöd nur, wenn eines Tages Streit über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit entsteht, denn schließlich hat der Arbeitgeber bei aller Freiheit einen Anspruch auf korrekte Erfüllung des Arbeitsvertrages. Dies beinhaltet auch das korrekte Erfassen der eigenen Arbeitszeit in der Selbstaufschreibung. Doch da lauert eine böse Falle für die Arbeitnehmer, wie ein Urteil des LAG Mainz (15.11.2012, 10 Sa 270/12) zeigt.  Weiterlesen

Arbeitszeugnisse bieten von der Erstellung bis zur Abholung viel Anlass zum Streit

Der Fall, den das LAG Berlin-Brandenburg zu entscheiden hatte (06.02.2013, 10 Ta 31/13) markiert den Endpunkt einer langen Liste möglicher Streitpunkte auf dem Weg zum Arbeitszeugnis. Hier hatte ein Arbeitnehmer sein Arbeitszeugnis nicht am Ende seines Arbeitsverhältnisses im Betrieb abgeholt, sondern gleich Klage auf Erteilung eines Zeugnisses eingereicht. Da der Klage insbesondere bei einer Hol-Schuld ein erfolgloser Abholversuch vorausgegangen sein muss, hat der Arbeitnehmer die Kosten des Verfahrens zu tragen. In meisten Fällen kommt es aber gar nicht so weit, sondern es entzündet sich der Streit bereits am Zeugnistext. Hierzu hatte z.B. erst kürzlich das BAG (11.12.2012, 9 AZR 227/11) entschieden, dass kein Anspruch auf eine wohlwollende Schlussformel im Arbeitszeugnis bestehe. Ein guter Grund, sich die gängigsten Formulierungsprobleme einmal genauer anzusehen.

Lesen Sie im ersten Teil über

  • die rechtliche Einordnung des Arbeitszeugnisses,
  • die Herkunft der Zeugnissprache,
  • die ordentliche Struktur von Arbeitszeugnissen,
  • die zu bewertenden Einzelteile,
  • die sprachliche Grundstruktur von Bewertungen und
  • übliche Formulierungen und deren Bedeutung.

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Der neue Papst ist für Führungskräfte ein lehrreiches Ostergeschenk.

vom Mediator und Coach Sebastian Schoberansky

Eigentlich müssten wir auch dem neuen Papst die berühmten 100 ersten Tage zubilligen, bevor wir ein erstes Resümee ziehen, doch für ein spontanes Lob für einen beispielgebenden Auftakt soll hier schon nach einer guten Woche seiner Amtszeit Raum sein. Es geht hier, mal wieder, um die Frage, welcher Führungsstil geeignet ist, die Untergebenen wirklich zu erreichen. Nicht nur durch die Unterschiede zu seinem Vorgänger Benedikt XVI. kann man von Franziskus I. einiges lernen.  Weiterlesen

Prozesskostenhilfe: „Gleichheit vor dem Gesetz“ gibts bald nicht mehr für alle Bürger

Wie überall bleiben auch in der Arbeitswelt Recht und Ordnung manchmal auf der Strecke; je härter die Zeiten, desto öfter. Doch wer als Arbeitnehmer zu seinem Recht kommen will, braucht nicht nur Nerven, sondern auch Geld, denn in der ersten Instanz vor deutschen Arbeitsgerichten zahlt jede Seite ihre Kosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Hier kommen nun zwei Faktoren unglücklich zusammen: in den untersten Einkommensgruppen häufen sich leider auch die arbeitsrechtlichen Probleme. Da hilft dann bisher die Prozesskostenhilfe (PKH), wenn auch einkommensschwache Arbeitnehmer den Rechtsweg beschreiten wollen und oft auch müssen. Doch die PKH droht nach dem Willen der Koalition (unter Federführung des FDP-geführten Justizministeriums) zu einer exklusiven Veranstaltung zu werden.

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