WEB 2.0 im Betrieb: Wenn Facebook & Co. zur Stolperfalle für Arbeitnehmer werden

Was haben doch alle den Kopf über jene unvorsichtigen Naivlinge geschüttelt, die über Twitter, Facebook usw. für alle lesbar mitgeteilt haben, dass sie nun für lange Zeit im Urlaub seien, hurra! Mindestens ebenso erfreut zeigten sich nämlich moderne Einbrecher, konnten sie doch anhand der häufig verwendeten Klarnamen die Adresse herausfinden und ohne nervigen Zeitdruck die Wohnung ausräumen. Die Internetseite „PleaseRobMe.com“ machte auf spektakuläre Weise darauf aufmerksam, welche dramatischen Auswirkungen unbedachte Mitteilungen im Netz haben können, indem sie Meldungen über Abwesenheiten aus Twitter & Co. herausfilterte und bequem zusammenfasste. Weiterlesen

Tarifpluralität: Angsthasen unerwünscht

Mit der Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit im vergangenen Jahr (wir berichteten) hatte das BAG ein mittleres Beben bei Arbeitgeberverbänden und den großen Gewerkschaften ausgelöst. BDA und DGB hatten daraufhin eiligst ein gesetzgeberisches Eingreifen gefordert und auch gleich einen Vorschlag formuliert, um ihre bisherige Stellung wiederzuerlangen. Weiterlesen

BAG präzisiert Schutz vor Kettenarbeitsverträgen.

Wer kennt sie nicht: Kettenverträge, bei denen sich ein zeitbefristetes Arbeitsverhältnis an das nächste reiht. Praktisch für den Arbeitgeber, mit viel Unsicherheit behaftet für den Arbeitnehmer.

Vor etwas mehr als zehn Jahren hat die Bundesregierung dieser weit verbreiteten Praxis mit §14 (2) S. 2 Teilzeit- und BefristungsG einen Riegel vorgeschoben: Danach war eine erneute und diesmal sachgrundlos befristete (volgo: zeitbefristete) Einstellung eines schon zuvor beim selben Arbeitgeber beschäftigt gewesenen Bewerbers unzulässig. Weiterlesen

Schlag auf Schlag gegen schwammige Arbeitsverträge

Die von Arbeitnehmern gewünschte Flexibilität „unterstützen“ Arbeitgeber gerne mit entsprechend formulierten Arbeitsverträgen. Aus ihrer Sicht ist es schließlich sinnvoll,

  • wenn die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht präzise beschrieben ist, denn dann kann er nach Bedarf auch in anderen Bereichen eingesetzt und mit anderen Tätigkeiten betraut werden,
  • wenn der Arbeitsort auf die Bundesrepublik oder gar Europa ausgedehnt wird, denn dann kann der Arbeitnehmer leichter auch an anderen Standorten eingesetzt werden,
  • wenn Überstunden schon mit dem Entgelt abgegolten sind, denn dann entfallen nicht nur lästige Überstundenzuschläge, sondern der Arbeitnehmer schenkt diese Stunden quasi seinem Arbeitgeber, Weiterlesen