Kettenvertragmassaker reloaded? EuGH billigt Mehrfachbefristungen über 11 Jahre

Eigentlich glaubte der Gesetzgeber mit dem Erlass des Teilzeit- und Befristungsgesetzes der üblichen Praxis jahrelanger Anschlussbefristungen, im Volksmund auch Kettenverträge genannt, einen Riegel vorgeschoben zu haben. Zumindest die Handhabung der reinen Zeitbefristungen war Dank der recht eindeutigen gesetzlichen Regelung für alle Beteiligten selten Anlass zum Streit. Ganz anders die Sachgrundbefristung: Hier mussten sich Arbeitgeber, Arbeitnehmer und auch Betriebsrat oftmals sogar vor Gericht darüber streiten, ob ein legitimer Sachgrund vorlag.   Weiterlesen

BAG präzisiert Schutz vor Kettenarbeitsverträgen.

Wer kennt sie nicht: Kettenverträge, bei denen sich ein zeitbefristetes Arbeitsverhältnis an das nächste reiht. Praktisch für den Arbeitgeber, mit viel Unsicherheit behaftet für den Arbeitnehmer.

Vor etwas mehr als zehn Jahren hat die Bundesregierung dieser weit verbreiteten Praxis mit §14 (2) S. 2 Teilzeit- und BefristungsG einen Riegel vorgeschoben: Danach war eine erneute und diesmal sachgrundlos befristete (volgo: zeitbefristete) Einstellung eines schon zuvor beim selben Arbeitgeber beschäftigt gewesenen Bewerbers unzulässig. Weiterlesen