Kettenvertragmassaker reloaded? EuGH billigt Mehrfachbefristungen über 11 Jahre

Eigentlich glaubte der Gesetzgeber mit dem Erlass des Teilzeit- und Befristungsgesetzes der üblichen Praxis jahrelanger Anschlussbefristungen, im Volksmund auch Kettenverträge genannt, einen Riegel vorgeschoben zu haben. Zumindest die Handhabung der reinen Zeitbefristungen war Dank der recht eindeutigen gesetzlichen Regelung für alle Beteiligten selten Anlass zum Streit. Ganz anders die Sachgrundbefristung: Hier mussten sich Arbeitgeber, Arbeitnehmer und auch Betriebsrat oftmals sogar vor Gericht darüber streiten, ob ein legitimer Sachgrund vorlag.   Weiterlesen