„Führung im Betriebsrat“ ein Thema? Rechtlich keins, praktisch doch eins.

Das Betriebsverfassungsgesetz definiert mit dem Vorsitz bzw. seiner Stellvertretung eine wichtige Rolle für das Funktionieren des Betriebsrats im Geflecht des Betriebes. Dabei billigt das Gesetz dem Vorsitz keinerlei besondere (Führungs-)Macht, aber dafür besondere Aufgaben und Pflichten zu. Der Vorsitz ist intern „Gleicher unter Gleichen“, nach Außen verbindlicher Sprecher. Doch in der Praxis werden dem Vorsitz, ob er will oder nicht, von allen Beteiligten inner- und außerhalb des Betriebsrats weitere Funktionen und Rollenaufgaben zugeschrieben. Ein bewusster Umgang mit diesem Phänomen verbessert die Zusammenarbeit und macht dem Vorsitz das Leben leichter.  Weiterlesen

Gauck und Merkel: Orientierung für Führungskräfte wie den BR-Vorsitz?

von Mediator und Coach Sebastian Schoberansky

Sicher werden Sie sich fragen, was denn die Kür unseren neuen Bundespräsidenten in spe mit der Rolle des Betriebsratsvorsitzes zu tun hat. Ich glaube, dass sich nach der monatelangen Debatte um die echten und vermeintlichen Verfehlungen des Christian Wulff nun in der breiten Zustimmung aus Politik wie Bevölkerung jetzt die eigentlichen Bedürfnisse und Wünsche, die die Menschen an das Amt und die Person haben, offen und ungeschminkt zeigen.  Weiterlesen