Verfassungsgericht: Ein guter Tag für die Demokratie – auch in den Betrieben

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel gegen das Neutralitätsgebot zuungunsten der AfD verstoßen hatte, als sie sich zuerst auf einer Pressekonferenz in Südafrika, wo sie auf Dienstreise als Kanzlerin weilte, und danach entsprechend auf den Internetseiten der Bundeskanzlerin und der -regierung zur Wahl des Thüringischen Ministerpräsidenten Kemmerich geäußert hatte. Das Gericht hob unter anderem auf eine unzulässige Verquickung von Amt bzw. dessen Ressourcen mit einer persönlichen Meinungsäußerung ab. Dies ist durchaus auch bedeutsam für Betriebsräte bzw. deren Vorsitzende.

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Gauck und Merkel: Orientierung für Führungskräfte wie den BR-Vorsitz?

von Mediator und Coach Sebastian Schoberansky

Sicher werden Sie sich fragen, was denn die Kür unseren neuen Bundespräsidenten in spe mit der Rolle des Betriebsratsvorsitzes zu tun hat. Ich glaube, dass sich nach der monatelangen Debatte um die echten und vermeintlichen Verfehlungen des Christian Wulff nun in der breiten Zustimmung aus Politik wie Bevölkerung jetzt die eigentlichen Bedürfnisse und Wünsche, die die Menschen an das Amt und die Person haben, offen und ungeschminkt zeigen.  Weiterlesen