Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel gegen das Neutralitätsgebot zuungunsten der AfD verstoßen hatte, als sie sich zuerst auf einer Pressekonferenz in Südafrika, wo sie auf Dienstreise als Kanzlerin weilte, und danach entsprechend auf den Internetseiten der Bundeskanzlerin und der -regierung zur Wahl des Thüringischen Ministerpräsidenten Kemmerich geäußert hatte. Das Gericht hob unter anderem auf eine unzulässige Verquickung von Amt bzw. dessen Ressourcen mit einer persönlichen Meinungsäußerung ab. Dies ist durchaus auch bedeutsam für Betriebsräte bzw. deren Vorsitzende.
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