„Führung im Betriebsrat“ ein Thema? Rechtlich keins, praktisch doch eins.

Das Betriebsverfassungsgesetz definiert mit dem Vorsitz bzw. seiner Stellvertretung eine wichtige Rolle für das Funktionieren des Betriebsrats im Geflecht des Betriebes. Dabei billigt das Gesetz dem Vorsitz keinerlei besondere (Führungs-)Macht, aber dafür besondere Aufgaben und Pflichten zu. Der Vorsitz ist intern „Gleicher unter Gleichen“, nach Außen verbindlicher Sprecher. Doch in der Praxis werden dem Vorsitz, ob er will oder nicht, von allen Beteiligten inner- und außerhalb des Betriebsrats weitere Funktionen und Rollenaufgaben zugeschrieben. Ein bewusster Umgang mit diesem Phänomen verbessert die Zusammenarbeit und macht dem Vorsitz das Leben leichter.  Weiterlesen