BR-Tätigkeit im Urlaub ist Privatvergnügen

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Betriebsratsmitglieder können nicht daran gehindert werden, auch während ihres Erholungsurlaubes Aufgaben für den Betriebsrat wahrzunehmen. Jetzt hat das LAG Rheinland-Pfalz entschieden, dass es dafür aber keinen Anspruch auf entsprechende Zeitgutschrift gibt (LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2024, 5 Sa 255/23).

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Betriebsratswahl: Achtung neue Wahlvorschriften!

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Die (Noch-) Bundesregierung ist in den letzten Monaten ihrer Amtszeit nicht untätig geblieben und hat mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz (BRModG) im Sommer und im Oktober mit einer Änderungsverordnung zur Wahlordnung einige wesentliche, aber auch viele kleinere Veränderungen vorgenommen, die sich unmittelbar auf die anstehenden turnusmäßigen Betriebsratswahlen in 2022 auswirken und deshalb von allen Wahlvorständen gekannt und angewendet werden müssen.

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Betriebsrätemodernisierungsgesetz: Etwas Kosmetik – Erschwerung von Betriebsratsgründungen

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Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) freut sich über seinen neuen Gesetzentwurf, doch bei den Praktikern hält sich die Freude stark in Grenzen. Zu vieles klingt nur auf den ersten Blick gut und offenbart auf den zweiten Blick nur schwache bis keine Problemlösungen. Von einer echten Anpassung an die Herausforderungen der Arbeit im 21. Jahrhundert kann gar nicht die Rede sein. Wir analysieren und kommentieren die neuen Regelungen im Detail: Weiterlesen

Coronawelle(n): Die Pleitewelle rollt spätestens ab Januar – jetzt sich wirksam wappnen!

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Viele Betriebe haben die erste Coronawelle auch dank der staatlichen Hilfsprogramme überlebt. Doch selbst wenn uns ein zweiter Lockdown, den wohl viele nach eigener Aussage ganz sicher nicht überstehen würden, erspart bleibt, so werden die wirtschaftlichen Folgen mit Auslaufen der zahlreichen Erleichterungen zum Ende dieses Jahres nur um so härter zuschlagen. Wer für dieses Szenario gut aufgestellt sein will, muss sich jetzt kümmern.

Verfassungsgericht: Ein guter Tag für die Demokratie – auch in den Betrieben

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel gegen das Neutralitätsgebot zuungunsten der AfD verstoßen hatte, als sie sich zuerst auf einer Pressekonferenz in Südafrika, wo sie auf Dienstreise als Kanzlerin weilte, und danach entsprechend auf den Internetseiten der Bundeskanzlerin und der -regierung zur Wahl des Thüringischen Ministerpräsidenten Kemmerich geäußert hatte. Das Gericht hob unter anderem auf eine unzulässige Verquickung von Amt bzw. dessen Ressourcen mit einer persönlichen Meinungsäußerung ab. Dies ist durchaus auch bedeutsam für Betriebsräte bzw. deren Vorsitzende.

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