Betriebsratswahl: Achtung neue Wahlvorschriften!

Hervorgehoben

Die (Noch-) Bundesregierung ist in den letzten Monaten ihrer Amtszeit nicht untätig geblieben und hat mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz (BRModG) im Sommer und im Oktober mit einer Änderungsverordnung zur Wahlordnung einige wesentliche, aber auch viele kleinere Veränderungen vorgenommen, die sich unmittelbar auf die anstehenden turnusmäßigen Betriebsratswahlen in 2022 auswirken und deshalb von allen Wahlvorständen gekannt und angewendet werden müssen.

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