Instanzenzug: Wenn der Betriebsrat (nicht) zweimal beschließt…

Fehlerquellen bei der Beschlussfassung lauern überall. Alte Hasen im Betriebsrat arbeiten daher nach dem Motto „Lieber einen Beschluss zum gleichen Thema zu viel, als einen zu wenig.“ Manche fassen sogar reihenweise „Vorratsbeschlüsse“; irgendeiner wird dann schon wirksam sein! Doch bei Verfahrensbeschlüssen ist das nicht so einfach, besonders, wenn es durch mehrere Instanzen gehen soll.   Weiterlesen