von Mediator und Coach Sebastian Schoberansky
Ein buntes Völkchen kam am vergangenen Freitag zusammen, als über Betriebsräte in mittelständischen Unternehmen auf Einladung des Arbeitskreises für Arbeitnehmerfragen der SPD im Hamburger DBG-Haus diskutiert werden sollte. Moderiert vom Hamburger DBG-Chef Uwe Grund diskutierten MdB Johannes Kahrs (SPD) und Jan Eulen (IGBCE) mit Betriebsräten, Gewerkschaftern und SPD-Mitgliedern. Es wäre nicht nötig gewesen, in den einleitenden Worten zu betonen, dass die SPD die einzig richtige Heimat für Gewerkschafter ist, denn die traditionelle Verbundenheit war zu jeder Zeit deutlich spürbar.
Was deutlich wurde:
- die SPD ist bereit, gesetzliche Regelungen aus der Zeit der rot-grünen Regierungskoalition, die sich in der Praxis als Fehlsteuerung erwiesen haben, nachzuregeln (Stichwort Leih-Arbeitnehmer)
- die klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) weisen den überwältigenden Teil der deutschen Arbeitnehmerschaft auf, jedoch sind dort die Arbeitnehmer seltener durch Betriebsräte vertreten
- die Gewerkschaften brauchen die Betriebsräte, um in den Betrieben gut präsent sein zu können
- Unternehmen, aber auch Betriebsräte, Gewerkschaften und SPD haben immer noch Nachholbedarf an Frauen in Führungspositionen
Zum letztgenannten Punkt wies zwar Uwe Grund darauf hin, dass nach ihren Erkenntnissen bei der kommenden Betriebsratswahl 2014 wohl zum ersten Mal genauso viele Frauen wie Männer kandidieren werden, ich möchte hier jedoch ergänzen, dass nach der Untersuchung der vergangenen Betriebsratswahlen 2010 durch das Institut der deutschen Wirtschaft immer noch über 80 % Männer den Betriebsratsvorsitz stellen.
Ob da eine Frauenquote, wie sie für Unternehmensvorstände laut Johannes Kahrs von der SPD befürwortet wird, auch für Betriebsräte anzustreben ist, oder ob hier dasselbe gilt, was etliche Diskutanten zur Frage, wie denn für mehr Betriebsräte und mehr Engagement für Arbeitnehmerangelegenheiten zu sorgen ist, einbrachten, erscheint mir eine kurze Betrachtung wert.
Unstrittig war, dass gerade betriebsrätliches und gewerkschaftliches Engagement in den KMU zu wünschen übrig lässt (1). Umso erstaunlicher waren daher zwei Äußerungen von Seiten der Gewerkschafter: Uwe Grund sprach sich dagegen aus, die Installation von Betriebsräten zur gesetzlichen Pflicht zu machen, es wäre besser, wenn Betriebsräte aus einem gewissen Maß an Einsatzbereitschaft der Arbeitnehmer entstünden. Dies sahen auch einige Teilnehmer im Publikum so, die betonten, dass die Aufgabe schließlich auch ein gewisses Maß an Durchsetzungs- und Stehvermögen in Konflikten verlange.
Nachdem Johannes Kahrs die Bereitschaft der SPD zur gesetzlichen Nachregelung bekundet hatte, stellte Guido Bäcker vom netzwerk nachhaltigkeit die Frage an Jan Eulen von der IGBCE, was er sich denn von der Politik an betriebsverfassungsrechtlichen Änderungen wünsche. Doch dieser zeigte sich bis auf ein paar Kleinigkeiten ganz zufrieden.
Dies erstaunt angesichts der allgemeinen Aussage, dass man mit der Zahl an Betriebsräten wie auch dem Engagement gerade in den KMU nicht zufrieden sei. Wurde doch extra für diese Unternehmen im Betriebsverfassungsreformgesetz mit der Einführung des „vereinfachten Wahlverfahrens“ eine Regelung etabliert, die die Bildung von Betriebsräten dort erleichtern sollte. Nun weiß aber jeder Praktiker, der sich einmal mit den Vorschriften der Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz im allgemeinen und dem vereinfachten Wahlverfahren im speziellen beschäftigt hat, dass der Begriff „vereinfacht“ in die Irre führt: das Verfahren kann zwar schneller abgespult werden, stellt aber ungleich höhere Anforderungen an die Wahlinitiatoren und den Wahlvorstand. Allein hierin ist schon eine erhebliche Hürde zu sehen, die vom aktiven Engagement viele in der Praxis wohl abschrecken dürfte. Von einem niederschwelligen Einstieg in die Bildung von Betriebsräten kann also keine Rede sein, eine entsprechende Nachbesserung durch die Politik scheint angesichts der geäußerten Wünsche erforderlich zu sein.
Etwas trotzig klang es, dass man, wenn es an der Bereitschaft fehle, sich zu engagieren, schließlich nicht „den Hund zum Jagen tragen“ könne. Damit hatte sich die Diskussion an diesem Punkt festgefahren.
Ich will daher einmal einen anderen Denkansatz wagen: Wäre es für eine Selbstverständlichkeit des Miteinanders der Betriebsparteien nicht von Vorteil, wenn um die Installation eines Betriebsrats weniger Bohei gemacht werden würde, weil seine Einrichtung eine Normalität, weil gesetzliche Pflicht ist? Meine These: Wenn über die Einrichtung eines Betriebsrats genauso viel bzw. wenig betriebsintern wie gesellschaftlich zu diskutieren ist, wie über die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, eines Datenschutzbeauftragten usw., dann hätte dies deutlich ernüchternde und damit produktive Auswirkungen auf das Miteinander der Beteiligten. Denn für eine Selbstverständlichkeit interessieren sich dann auch Arbeitnehmer, die noch weitere Qualitäten als Kämpfertum mitbringen, um sich für die Arbeitnehmerbelange zu engagieren. Denn dann würden die traditionellen Sichtweisen auf die jeweils andere Seite und die davon geprägten Konflikte weniger Nahrung erhalten. Schlicht gesagt: Durch eine Veränderung der Existenzgrundlage entstehen weniger der üblichen Setzungen und deren oft beklagte Auswirkungen auf die Zusammenarbeit.
Dafür bräuchte es die Bereitschaft, einen Teil des bisher gepflegten Selbstbildes aufzugeben, einmal auch ungewohnte Perspektiven einzunehmen und die Sicherheit liebgewonnener Überzeugungen zu verlassen, um überprüfen zu können, ob sie für die Erreichung der eigentliche Ziele noch wirklich funktional sind.
Immerhin widmet die SPD dem Thema Betriebsräte und Mitbestimmung einen nicht unerheblichen Absatz in ihre Regierungsprogramm (ab S.21), ganz im Gegensatz zur FDP, die sich zwar zur sozialen Marktwirtschaft bekennt, aber diesen Teil schlichtweg ausspart (wir berichteten). Bleibt zu hoffen, dass die angesprochene Förderung der Mitbestimmung zu ggf. neuen, dafür aber umso funktionaleren Lösungen führt.