Betriebsratswahl 2014: Jetzt schon an die Wiederwahl denken!

In einem Jahr werden in tausenden Betrieben in Deutschland neue Betriebsräte gewählt. Höchste Zeit für die Betriebsratsmitglieder, die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wiederwahl zu schaffen. Wir beantworten die gängigsten Fragen und geben Tipps und Anregungen.   

 

Ich finde Betriebsratsarbeit ziemlich anstrengend und frustrierend. Muss ich überhaupt wieder kandidieren?

Selbstverständlich kann kein BR-Mitglied gezwungen werden, für eine weitere Amtszeit zu kandidieren. Sie sollten sich jedoch darüber bewusst sein, dass Sie nur für ein Jahr nach Ende Ihrer jetzigen Amtszeit durch den nachwirkenden besonderen Kündigungsschutz geschützt sind; danach werden Sie wie alle anderen Arbeitnehmer auch behandelt. Das Gefühl von Anstrengung und Frustration ist ein hilfreicher Hinweis darauf, dass offenbar in der zurückliegenden Arbeit nicht alles zu Ihrer Zufriedenheit verlaufen ist, dass also Verbesserungspotential besteht, und zwar auch für das Gremium. Der Einschnitt einer Wahl bietet eine gute Möglichkeit, Altes einer kritischen Prüfung zu unterziehen und gemeinsam zu überlegen, wie die neue Amtszeit zufriedenstellender und erfolgreicher verlaufen kann. Einige nützliche Tipps dazu finden Sie in unserem Artikel „Zehn vermeidbare Fehler am Beginn einer Betriebsratsamtszeit“.

 

 

Wie mache ich am besten Werbung für mich?

Wenn Sie erst kurz vor der Wahl „aufdrehen“, sieht das schnell wie klassischer Wahlkampf aus; das mögen nicht alle KollegInnen. Besser, Sie fangen jetzt schon damit an, mehr Präsenz im Betrieb zu zeigen: Überlassen Sie es nicht nur Ihrem Vorsitz und der Stellvertretung, das „Gesicht“ des Betriebsrats zu geben. Gehen Sie in die Abteilungen und sprechen Sie mit Ihren KollegInnen; vielleicht mit einem eigenem Thema, welches Sie schon lange interessiert und mit dem Sie sich profilieren können. Sorgen Sie im Gremium dafür, dass es gute Nachrichten produziert (z.B. durch BV-Abschlüsse) und dass darüber in der BR-Zeitung und auf Versammlungen ausgiebig berichtet wird. Bringen Sie sich gerade auf Versammlungen mit eigenen Redebeiträgen ein. Werben Sie im Gremium für Abteilungsversammlungen und abteilungsbezogene Sprechstunden; im kleinen Kreis können Sie leichter mit Ihren KollegInnen ins Gespräch kommen. Bauen Sie betriebsverfassungs- und arbeitsrechtliche Kompetenz auf und seien Sie ansprechbar, damit Sie zeigen können, was Sie „drauf“ haben. Erlauben Sie sich einen selbstbewussten Auftritt als Betriebsratsmitglied, erzeugen Sie ruhig eine Aura aus Kompetenz und Macht.

 

Ist Personen- oder Listenwahl besser für mich?

Bei vielen Arbeitnehmern und auch ganzen Betrieben hält sich hartnäckig das Gerücht, die Wähler könnten sich das Wahlverfahren aussuchen oder Betriebsrat und Wahlvorstand würden bestimmen, wie gewählt wird. Erst kürzlich wurde in der Beilage einer großen Betriebsratszeitschrift ein BR-Vorsitzender zitiert, der davon sprach, dass in seinem Betrieb die Personenwahl üblich sei. Dabei ist die Antwort ebenso eindeutig wie kurz: Sie können es sich nicht aussuchen! Der Normalfall ist dieser, den wir alle als wahlberechtigte Bürger bei Kreistags-, Landtags- oder Bundestagswahlen erleben: es treten mehrere Listen (hier: Parteien) an, daher erfolgt die Wahl als Listenwahl (richtiger: Verhältniswahl). Nur wenn nur eine gültige Vorschlagsliste eingereicht wurde, findet die Betriebsratswahl als Personenwahl (auch: Persönlichkeitswahl; richtiger: Mehrheitswahl) statt.

Es können auch Ein-Personen-Listen eingereicht werden, oder aber soviele Listen, wie rein rechnerisch mit der gesetzlich geforderten Mindestzahl an Stützunterschriften möglich wären. Kein Wahlberechtigter darf dabei behindert oder daran gehindert werden, sein demokratisches Recht auf Aufstellung und Einreichung einer eigenen Vorschlagsliste wahrzunehmen. Ein solcher Vorgang kann eine strafbare Wahlbehinderung darstellen.

Da Sie also nicht wirklich steuern können, welches Wahlverfahren zum Einsatz kommt, sollten Sie bedenken, dass Sie es bei Listenwahl, wenn Sie auf einem hinteren Platz kandidieren, deutlich schwerer haben, direkt in den Betriebsrat zu kommen. Aber auch bei Personenwahl kann es von Vorteil sein, wenn Sie im oberen Viertel zu finden sind.

Wie Sie die Listenwahl auf legale Weise nutzen können, um Ihre Wahlchancen zu erhöhen, beschreiben wir weiter unten.

 

Wie bekommen wir genügend Kandidaten zusammen?

Die vom Gesetz geforderte doppelte Anzahl an Kandidaten, als wie für den Betriebsrat benötigt werden, ist besonders in Betrieben mit hoher Fluktuation und bei einer hohen „Umfaller“-Quote im Betriebsrat sinnvoll. Jedoch kann von dieser Soll-Vorschrift ohne Weiteres abgewichen werden. Finden sich weniger Kandidaten, als das Gesetz an Mitgliedern für den Betriebsrat vorsieht, so korrigiert der Wahlvorstand die Größe des zu wählenden Betriebsrats auf die nächst tiefere Stufe.

Eine geringe Zahl an Kandidaten muss also nicht unbedingt ein Problem darstellen. Gleichwohl ist es natürlich ratsam, wenn Sie für ein ausreichend großes „Reservoir“ an Ersatzmitgliedern sorgen.

Sprechen Sie dazu aus Ihrer Sicht geeignete Kandidaten direkt und in einem geschützten und entspannten Rahmen an. Vielleicht sammeln Sie auch vorher im Gremium zusammen, wer Ihnen so alles einfällt. Dabei bieten sich all jene an, die schon einmal durch besonderes Engagement für die Belange der Kollegen, kritische Beiträge, Einsatz für soziale Belange und ausgeprägtes Gerechtigkeitsgefühl „aufgefallen“ sind. Vielfach fühlen sich solche KollegInnen geradezu geehrt und geschmeichelt, wenn sie von einem Betriebsratsmitglied gebeten werden, zu kandidieren.

Eine gute Möglichkeit der Einbindung und Heranführung ist die Bildung von Arbeitsgruppen nach §28a BetrVG. Hier können interessierte Nicht-Betriebsratsmitglieder schon mal „Betriebsratsluft“ schnuppern und so herausfinden, ob eine Tätigkeit als Vollmitglied für sie infrage kommt.

Wer zögerlich oder gar ängstlich ist, dem können Sie sagen, dass er sich doch erstmal in Ruhe die Arbeit im Betriebsrat ansehen könne, denn es ist jederzeit möglich, das Mandat niederzulegen. Stellen Sie das Positive und auch das persönlich Vorteilhafte heraus, wie z.B. „etwas bewegen können“, „Verbesserungen für alle erreichen“, „Arbeitsplätze sichern“, „Kündigungsschutz haben“, „viel auf Kosten des Arbeitgebers lernen können“, „weniger am Arbeitsplatz arbeiten zu müssen“ usw.

 

Sollte der Wahlvorstand nur als BR-Mitgliedern bestehen, oder sollten nur „normale“ KollegInnen genommen werden?

Weder noch! Wenn der Betriebsrat den Wahlvorstand bestellt, so ist er bei der Auswahl der geeigneten Mitglieder frei. Die Bereitschaft der von Ihnen ins Auge gefassten Kandidaten sollten Sie jedoch rechtzeitig vorher erfragen.

Da das Wahlverfahren formal äußerst kompliziert ist und Fehler schnell die Existenz des neugewählten Betriebsrats gefährden können, bietet es sich an, dass mindestens ein mit formalen und juristischen Dingen sehr erfahrenes Betriebsratsmitglied im Wahlvorstand sitzt. Der Kompetenz- und Erfahrungsvorsprung von Betriebsratsmitgliedern ist nicht zu unterschätzen. Da das Wahlverfahren unter allen Umständen fair und nach den Vorschriften zu erfolgen hat, kann der Betriebsrat etwaigen anderslautenden Vorwürfen den Boden entziehen, wenn er aus dem Kollegenkreis Mitglieder bestellt, denen der Ruf von Seriosität und Unbestechlichkeit vorauseilt. Will der Betriebsrat ein gewisses Maß an Kontrolle behalten, so sollte er für eine entsprechende Gewichtung der betriebsratsangehörigen und der externen Wahlvorstandsmitglieder sorgen.

 

Ist es problematisch, wenn ich als Betriebsratsmitglied in den Wahlvorstand gehe und auch noch kandidiere?

Nein. Dies ist sogar anzuraten, wenn Sie den Überblick über die Geschehnisse behalten wollen. In vielen Betrieben ist die Betriebsratswahl eine hochpolitische Angelegenheit, bei der oftmals die Emotionen hochkochen (meist aus Unkenntnis der gesetzlichen Vorschriften und der sich daraus ergebenden Handlungszwänge für Betriebsrat und Wahlvorstand). Dies kann auch beim Betriebsrat und beim Wahlvorstand Eindruck machen, so dass nicht immer gewährleistet ist, dass das Verfahren „sauber“ abläuft. Gut, wenn Sie etwaige Fehlentwicklungen rechtzeitig stoppen und korrigieren können.

Sie müssen jedoch darauf achten, alle Bereiche streng voneinander zu trennen. Es muss jederzeit erkennbar sein, welchen „Hut“ Sie gerade aufhaben. Schließlich darf das Betriebsratsmitglied in Ihnen keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Wahlvorstands nehmen (ebensowenig Sie als Kandidat), noch dürfen Sie als Wahlvorstandsmitglied Werbung für sich, Ihre Liste oder andere Kandidaten machen. Haben Sie Ihre Aufgaben als Wahlvorstand für heute aber erledigt, dürfen Sie als Kandidat Werbung für sich im Rahmen der üblichen geschmacklichen Grenzen machen.

 

Es geht das Gerücht um, dass der Arbeitgeber eine Liste mit „seinen Freunden“ plant. Wie können wir uns dagegen absichern?

Die Einreichung einer Liste können Sie nicht verhindern. Es obliegt dem Wahlvorstand zu prüfen, ob eine Liste gültig ist und zur Wahl zugelassen wird.

Sie können jedoch durch eine geschickte Gestaltung Ihrer Liste(n) die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass bestimmte Kandidaten in den Betriebsrat gewählt werden und damit für andere Kandidaten die Wahrscheinlichkeit verringern. Dazu nutzen Sie die Vorschriften zur Ermittlung der Gewählten (Höchstzahlenverfahren nach d´Hondt) und die Vorschriften über die Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit.

Außerdem sollten Sie dazu aus den Ihnen genehmen Kandidaten zwei glaubwürdige Listen bilden. Ihre Liste 1 konzipieren Sie als eine Art Sammelliste, die größer als die zweite Liste und die offen für weitere Kandidaten aller Art (auch potentielle Kritiker und Gegner) ist. Wichtig: Diese Kandidaten platzieren Sie hinter „Ihren“ Kandidaten. Dazu müssen Sie ggf. aktiv auf diese zugehen und ihnen ihren Listenplatz etwas schmackhaft machen („Ist ja noch nicht sicher, dass Listenwahl stattfindet“ oder „Als Ersatzmitglied bist Du auf jeden Fall drin“). Diese Liste soll für möglichst viele verschiedene KollegInnen wählbar sein, so dass hier eine etwas größere Stimmenzahl zusammenkommt.

Die (ersten) Kandidaten Ihrer Liste 2 sollten idealerweise aus einer, maximal zwei abgrenzbaren betrieblichen Einheiten stammen, die sich vielleicht sogar vom Rest des Betriebes vernachlässigt oder schlecht angesehen fühlen. Ziel ist es, hier eine etwas kleinere, aber dafür umso sicherere Stimmenzahl zu generieren.

Dem Wahlausschreiben entnehmen Sie, welches Geschlecht in der Minderheit ist und wieviele Sitze es mindestens erhalten muss. Platzieren Sie auf Ihren Listen Angehörige des Minderheitengeschlechts auf den vorderen Plätzen (mindestens ab Platz 2, Platz 1 ist nur unter Umständen erforderlich) im Verhältnis von etwa 2 zu 1 zwischen Ihrer Liste 1 und Liste 2. Sie erhöhen damit die Wahrscheinlichkeit, die ohnehin sicheren Plätze für die Angehörigen des Minderheitengeschlechts „abzugreifen“, bevor diese Plätze aufgrund der gesetzlichen Regelung an weiter hintenstehende Kandidaten oder eine andere Liste gehen und damit auf Ihren Lsiten vornstehende Angehörige des Mehrheitsgeschlechts verdrängen.

Spielen Sie nun anhand verschiedener von Ihnen möglichst realistisch angenommener Stimmenverteilungen zwischen Ihren Listen und etwaiger anderer Listen die möglichen Sitzverteilungen unter Anwendung des d´Hondt´schen Höchstzahlenverfahrens durch. Sie werden alsbald ein Gefühl dafür entwickeln, welche Listenplätze auf welcher Liste sicher und welche wackelig sind. Gehen die sicheren Plätze über die Sitze für das Minderheitgeschlecht gut hinaus, können Sie Ihre Kandidaten ds Minderheitengeschlechts auch schon von Platz 1 abwärts platzieren und Ihr „Zugpferd“ auf den darauffolgenden Platz setzen. Dieses „Zugpferd“ sollte auf jeder Liste vorhanden sein und aus einem Kandidaten bestehen, welcher beliebt, kompetent und vor allem bekannt ist. Es kann daher von Vorteil sein, den bisherigen Vorsitz auf Liste 1 auf Platz 3 zu setzen und die bisherige Stellvertretung auf Liste 2 auf Platz 2.

Sie werden also bei verschiedenen Stimmverteilungen Ihre gewünschten Kandidaten hin- und herschieben müssen, um herauszufinden, welcher Listenaufbau Ihnen und Ihren Freunden die meisten Plätze „sichert“.

Reichen Sie die zweite Liste erst kurz vor Ablauf des Einreichungsfrist beim Wahlvorstand ein, denn damit verhindern Sie, dass andere zur Einreichung weiterer Listen „ermuntert“ werden.

Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass dieses Verfahren nur funktioniert, wenn Ihre Listen ganz sicher keine Mängel aufweisen und der Prüfung durch den Wahlvorstand standhalten, denn es ist aufgrund der zeitlichen Taktung fast ausgeschlossen, dass Sie in der verbleibenden Zeit einen Mangel noch heilen oder eine neue Liste einreichen können.

Ebenso müssen Sie bedenken, dass ein solch taktisches Vorgehen nicht bei allen auf Zustimmung stößt. Innerhalb Ihres Freundeskreises sollten Sie dies daher rechtzeitig vorsichtig ansprechen und dafür werben. Außerdem werden Sie alle sehr vertraulich und konspirativ vorgehen müssen. Das ist nicht jedermanns Sache!

Von Seiten Ihrer KollegInnen und des Arbeitgebers müssen Sie mit Unmutsbekundungen rechnen, die auch heftig und persönlich ausfallen können. Manche werden sich ausgetrickst fühlen und dabei hilft es nicht viel, wenn Sie sie darauf hinweisen, dass Ihr Vorgehen völlig legal ist, nur die Möglichkeiten der Wahlvorschriften nutzt und es allen offenstand, sich über die Vorschriften beim Wahlvorstand ausgiebig beraten zu lassen und eigene Listen einzureichen.

Die Erfahrung zeigt jedoch, dass sich auch diese Wellen schnell wieder glätten, wenn Sie im Betriebsrat einen engagierten und kompetenten Job machen, der allen handfeste Vorteile bringt.

2 Gedanken zu “Betriebsratswahl 2014: Jetzt schon an die Wiederwahl denken!

  1. Hallo Ihr Flüsterer,

    den Tipp Listenwahlen („Außerdem sollten Sie dazu aus den Ihnen genehmen Kandidaten zwei glaubwürdige Listen bilden“) kann sowas von in die Hose gehen das zeigt nur die Praxis.
    Wie sich das bei unserer letzten Wahl zeigte sind zwei Listen aus dem gleichen Lager gleichzusetzen, mit Abgabe von Stimmen von der eigenen Liste, zum Nachteil insgesamt für beide Listen. 10 Stimmen für die eine Liste fehlten uns dann zur Mehrheit im Betriebsrat. Die andere Liste bekam keinen Posten im BR und die AG Liste erhielt die Mehrheit. Das bedeutete alles was wir hart erkämpft haben wurde in 3 Monaten zerstört und das Betriebsklima ging rapide den Bach runter. Verlängerung der Arbeitszeiten, Stundenerhöhung nur für „besonders geeignete“ Mitarbeiter, Demütigungen und Mobbing.

    Wie ihr schon richtig schreibt niemand kann hier was lenken, entweder links oder rechts ist möglich. Gebt nicht solche Tipps !

  2. Hallo Herr Possehl,
    schade, dass Sie mit einem „Zwei-Listen-Verfahren“ schlechte Erfahrungen gemacht haben. Die von Ihnen beschriebenen Risiken bestehen in der Tat, ich denke, wir haben ausreichend auf diese aufmerksam gemacht.

    Ich selbst und etliche andere Betriebsräte haben mit diesem Vorgehen hinsichtlich des angestrebten Ergebnisses positive Erfahrungen gemacht. Wir haben eine zulässige Möglichkeit aufzeigen wollen und uns daher jeglicher moralischer Wertung enthalten, jedoch die Risiken besonders auf diesem Feld explizit benannt.

    Wer sich für ein solches Vorgehen entscheidet, wird nicht umhin kommen, für die beiden Listen jeweils klar definierte Wählerreservoirs auszumachen und diese auch zu aktivieren. Nur dann haben die immer durchzuführenden Beispielrechnungen bzgl. der möglichen Sitzverteilung eine einigermaßen realistische Grundlage.

    Da wir die Umstände Ihres Falles nicht kennen, ist es schwer zu beurteilen, ob Ihre Erfahrungen eindeutig gegen diesen Tipp sprechen. Uns geht es darum, Leser anzuregen und dadurch neue Ideen für Problemlösungen zu ermöglichen. Ob und wenn ja, in welcher Form unsere Anregungen aufgegriffen werden, liegt wie immer ganz beim Leser.

    Mit freundlichen Grüßen,
    S.Schoberansky

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